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Familie, Kinder und Jugendliche

Familie, Kinder und Jugendliche

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (Fachdienst Förderung VIII/LJHG) nimmt als Bewilligungsbehörde die Aufgaben des Freistaats Sachsen für den Vollzug unterschiedlichster Förderrichtlinien des Bundes und des Landes für den Bereich Kinder und Jugendliche sowie Familien wahr.

 

Dazu gehören u. a. die Förderung der Jugendfreiwilligendienste sowie die Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen, für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Zu den weiteren Aufgaben zählt u. a. die finanzielle Unterstützung für Einrichtungen und Maßnahmen zur Familienförderung, für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe oder zur Ausgestaltung bedarfsgerechter örtlicher und überörtlicher Angebote der Jugendhilfe.

 

Die unterschiedlichen Fördermaßnahmen, Richtlinien und die entsprechenden Anträge finden Sie in der linken Spalte einzeln untergliedert und ausführlich beschrieben.

 

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